Haltestelle 4: Urlaub, Krankheit und Arbeitsbefreiung. Inhalte (voraussichtlich): Urlaub: §§ 1, 3, 4, 7, 9 BurlG, § 26 TVöD-V mit Anspruch, Teilurlaub, Doppelansprüche, Urlaubsberechnung mit Veränderung der Arbeitstage, Veränderung der Arbeitszeit, § 26 TVöD-V mit Ruhendes Arbeitsverhältnis, § 27 TVöD-V, Mitwirkungsobliegenheit, Urlaubsübertragung, Gesetzlicher Mindesturlaub, Tariflicher Mehrurlaub, Urlaubsabgeltung. Krankheit und Arbeitsbefreiung: Richtlinie GBA, eAU, §§ 5, 3 EntgFG, § 22 TVöD-V Entgelt im Krankheitsfall, § 21 TVöD-V mit Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Auswirkungen auf die Entgeltstufe, Jahressonderzahlung, Forderungsübergang bei Dritthaftung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, § 29 TVöD-V Arbeitsbefreiung, § 28 TVöD-V Sonderurlaub
Als Entgeltabrechner/in haben Sie im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit viele arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. In diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen Einblick in Kerninhalte des Arbeitsrechts, die für Ihren Arbeitsalltag unerlässlich sind – oft, weil sie entscheidende Auswirkung auf die sozialversicherungsbeitragsrechtliche Behandlung haben! Lernen Sie, Zusammenhänge zu erkennen und Fallen zu meiden.
Es wird empfohlen, das Paket mit beiden Teilen zu buchen, da die Inhalte aufeinander aufbauen.
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Welche personalverantwortliche Person kennt das nicht: Es flattert eine Klage herein, in zwei Wochen ist Gütetermin beim Arbeitsgericht, der Fall erscheint nach der Klageschrift obskur – so war das nicht! Dann der Termin: was soll man sagen?, hat recht, wer die meisten Zeugen benennen kann?, wir sind doch im Recht, warum relativiert der/die Richter/in die eindeutigen Vorwürfe, warum soll die Arbeitgeberin jetzt noch zahlen? Verwirrung und Ärger pur. Verzweiflung am Rechtsstaat? Dieses WSW-Web-Seminar bringt Klarheit und hilft, in verzwickten Situationen den Überblick zu wahren.
Digitale Sitzungen, elektronische Beschlüsse und Online-Kommunikation gehören zunehmend zum Alltag moderner Personalratsarbeit. Das Webinar zeigt, wie Personalvertretung und Dienststelle diese digitalen Verfahren rechtssicher umsetzen und gleichzeitig Datenschutz, Transparenz und Effizienz gewährleisten.
Die AVR Caritas war reformbedürftig. Zu unübersichtlich war sie geworden, zu unterschiedlich behandelt sie die verschiedenen Mitarbeitergruppen, zu wenig war von der ursprünglichen Systematik erhalten geblieben.
Die Jahre andauernden Reformüberlegungen, oft tituliert als Anlage-2-Reform, fanden am 9. Oktober 2025 ihr Ende. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat die Weichen für die ganz große Systemreform gestellt. Es ist mehr geworden, als „nur“ eine Anlage-2-Reform. Statt dessen: Schluss mit der Mischung aus BAT-Regelungen, AVR-spezifischen Eigenheiten und viel Beimischung von tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die AVR Caritas 2027 löst die AVR in ihrer bisherigen Form ab. Für alle Mitarbeiter! Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern trat sie bereits am 1. November 2025 in Kraft und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherigen Regelungen vollständig.
Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Kostentragungspflicht nach dem BPersVG und Landesrecht. Es zeigt, wie Schulungsansprüche, Geschäftsbedarf und Haushaltsvorgaben in Einklang gebracht werden können, um die Personalratsarbeit wirksam und wirtschaftlich zu gestalten.
Die rechtssichere Durchführung von Beteiligungsverfahren ist entscheidend für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Dieses Webinar vermittelt die systematischen Abläufe, Fristen und rechtlichen Anforderungen der Beteiligungsrechte – praxisnah, lösungsorientiert und mit Blick auf beide Seiten. Beschreibung: Die rechtssichere Durchführung von Beteiligungsverfahren ist ein zentrales Element der Personalratsarbeit – und zugleich eine zentrale Schnittstelle zwischen Dienststelle und Personalvertretung. In diesem Webinar werden die Abläufe, Fristen und Verfahrensanforderungen der Beteiligungsrechte praxisnah dargestellt. Dabei geht es nicht nur um die Perspektive des Personalrats, sondern auch um die der Dienststelle, die Verfahren vorbereiten, leiten und dokumentieren muss. Ziel ist ein gemeinsames Verständnis über rechtliche Anforderungen und verlässliche Abläufe, die zu rechtssicheren Entscheidungen führen.
Dieses Seminar vermittelt aufbauend auf Teil 1 grundsätzliche Regelungen zu tarifrechtlichen Vorschriften anhand einer kompletten Bezügeabrechnung: Vom Brutto zum Netto zum Auszahlungsbetrag.
TVöD für Einsteiger: Hop On Hop Off Tour – in 5 Modulen durch den TVöD. Haltestelle 3: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. Inhalte (voraussichtlich): Eingruppierung: vom BAT/BMT-G zum TVöD, Tarifautomatik, Eingruppierung, Korrigierende Rückgruppierung, Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit, Struktur der Entgeltordnung mit Sonstige Beschäftigte, Ausbildungs- und Prüfungspflicht, Ständige Vertreter, Allgemeiner Teil, Spezielle Tätigkeitsmerkmale, Besonderer Teil, Entsprechende Tätigkeit, Stellenbewertung mit Verfahren. Entgelt: Entgelt BAT – TVöD, Tabellenentgelt, Entgelttabelle, Exkurs Mindestlohn, Stufen der Entgelttabelle mit Einschlägige Berufserfahrung, Förderliche Zeiten, Regelungen zu den Stufen mit Stufenlaufzeit, Unterbrechung der Stufenlaufzeit, Höhergruppierung, Herabgruppierung, Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Tabellenwechsel, Übersicht: Zulagen, Zeitzuschläge, Bereitschaftszeiten, Erschwerniszuschläge. Sonstige Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Leistungsentgelt, Alternatives Entgeltanreiz-System, Jahressonderzahlung, Berechnung und Auszahlung des Entgelts, Ausschlussfrist, Betriebliche Altersversorgung.