Wie sollten öffentliche Arbeitgeber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am besten umsetzen? Nachdem nunmehr in fast allen Bundesländern ergänzende Landesgesetze zum HinSchG verabschiedet worden sind, steht fest, welche Kommunen und kommunale Unternehmen interne Meldestellen einrichten müssen. Dieses WSW-Web-Seminar will Sie dabei unterstützen, Ihre „Baustellen“ möglichst rasch abzuarbeiten, um auf den vom Gesetzgeber geforderten Stand zu kommen und Bußgelder zu vermeiden.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Einstieg: Welche Fälle hat das HinSchG vor Augen? Was sind die wichtigsten Regelungen des HinSchG?
  • Baustelle 1: Wie können wir eine interne Meldestelle einrichten? Selbst machen, mit anderen zusammenarbeiten oder auslagern?
  • Baustelle 2: Welche Meldekanäle wollen wir anbieten?
  • Baustelle 3: Wie soll das Meldeverfahren konkret aussehen? Was soll also bei eingehenden Meldungen passieren?
  • Baustelle 4: Brauchen wir eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung?
  • Baustelle 5: Wie sollten wir unsere Mitarbeiter über das HinSchG und die Meldestelle informieren?
  • Baustelle 6: Was müssen wir bei der Anwendung des HinSchG unbedingt vermeiden? Wahrung der Vertraulichkeit, Verbot von Repressalien u.v.m.

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