Heute im Angebot: Frisches Gras – ein „vorwiegend festkochend“ zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Konsumcannabis-Gesetzes
Ganz nach dem Motto: „Morgens ein Joint und der (Arbeits-)Tag ist dein Freund“ widmen wir uns gemeinsam mit Ihnen den Herausforderungen, welche die Cannabis-Teillegalisierung bereithält.
Dass das Thema auch im Arbeitsrecht relevant ist und die Arbeitgeber dringend so manches regeln sollten, ist bei vielen Einrichtungen und Betrieben noch nicht angekommen. Bei so manchem Arbeitgeber ist der Konsum des – gesellschaftlich vielfach tolerierten – Alkohols untersagt. Auch das Rauchen ist in der Regel betrieblich verboten bzw. nur in den Außenbereichen zulässig. Aber was gilt nun für den Konsum von berauschendem, nunmehr teillegalisiertem Cannabis? Es besteht Handlungsbedarf!
Mit unserem besonderen Format „vorwiegend festkochend“ wollen wir in einer – dem Thema angemessenen – lockeren Atmosphäre mit Ihnen in das Thema eintauchen, die mit dem Konsumcannabis-Gesetz verbundenen arbeitsrechtlichen Neuregelungen vorstellen und Handlungsempfehlungen herausarbeiten.
Das „vorwiegend festkochend“ ist ein für unsere Kunden und Mandanten kostenfreies Angebot. Melden Sie sich einfach an und diskutieren Sie mit – wir freuen uns!
Weitere Informationen zu diesem WSW-Web-Seminar finden Sie hier.