Die Kür der Entgeltabrechnung ist zweifelsfrei die betriebliche Altersversorgung. Mit diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie kompakt und praxisnah einen ausgezeichneten Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung inklusive Zusatzversorgungskasse.
Haltestelle 5: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Befristung: TzBfG Übersicht und Grundlagen, mit Sachgrund (TzBfG und TVöD-V), ohne Sachgrund (TzBfG und TVöD-V), Befristung einzelner Arbeitsbedingungen, Führung auf Probe, Führung auf ZeitBeendigung des Arbeitsverhältnisses: Erreichen des Regelrentenalters, Rente mit „63“, Hinausschiebensvereinbarung, Exkurs Altersteilzeit, Beendigung durch Tod des Beschäftigten, Erwerbsminderung, Abmahnung, Exkurs Gericht, Kündigung mit „Unkündbarkeit“, Beschäftigungszeit, Auflösungsvertrag, Maßnahmen des Arbeitgebers, Zeugnis
Haltestelle 4: Urlaub, Krankheit und Arbeitsbefreiung. Inhalte (voraussichtlich): Urlaub: §§ 1, 3, 4, 7, 9 BurlG, § 26 TVöD-V mit Anspruch, Teilurlaub, Doppelansprüche, Urlaubsberechnung mit Veränderung der Arbeitstage, Veränderung der Arbeitszeit, § 26 TVöD-V mit Ruhendes Arbeitsverhältnis, § 27 TVöD-V, Mitwirkungsobliegenheit, Urlaubsübertragung, Gesetzlicher Mindesturlaub, Tariflicher Mehrurlaub, Urlaubsabgeltung. Krankheit und Arbeitsbefreiung: Richtlinie GBA, eAU, §§ 5, 3 EntgFG, § 22 TVöD-V Entgelt im Krankheitsfall, § 21 TVöD-V mit Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Auswirkungen auf die Entgeltstufe, Jahressonderzahlung, Forderungsübergang bei Dritthaftung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, § 29 TVöD-V Arbeitsbefreiung, § 28 TVöD-V Sonderurlaub
Dieses Seminar vermittelt aufbauend auf Teil 1 grundsätzliche Regelungen zu tarifrechtlichen Vorschriften anhand einer kompletten Bezügeabrechnung: Vom Brutto zum Netto zum Auszahlungsbetrag.
TVöD für Einsteiger: Hop On Hop Off Tour – in 5 Modulen durch den TVöD. Haltestelle 3: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. Inhalte (voraussichtlich): Eingruppierung: vom BAT/BMT-G zum TVöD, Tarifautomatik, Eingruppierung, Korrigierende Rückgruppierung, Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit, Struktur der Entgeltordnung mit Sonstige Beschäftigte, Ausbildungs- und Prüfungspflicht, Ständige Vertreter, Allgemeiner Teil, Spezielle Tätigkeitsmerkmale, Besonderer Teil, Entsprechende Tätigkeit, Stellenbewertung mit Verfahren. Entgelt: Entgelt BAT – TVöD, Tabellenentgelt, Entgelttabelle, Exkurs Mindestlohn, Stufen der Entgelttabelle mit Einschlägige Berufserfahrung, Förderliche Zeiten, Regelungen zu den Stufen mit Stufenlaufzeit, Unterbrechung der Stufenlaufzeit, Höhergruppierung, Herabgruppierung, Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Tabellenwechsel, Übersicht: Zulagen, Zeitzuschläge, Bereitschaftszeiten, Erschwerniszuschläge. Sonstige Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Leistungsentgelt, Alternatives Entgeltanreiz-System, Jahressonderzahlung, Berechnung und Auszahlung des Entgelts, Ausschlussfrist, Betriebliche Altersversorgung.
Dieses Seminar vermittelt umfassendes und praxisnahes Wissen zur Entgeltabrechnung im öffentlichen Dienst. Besprochen werden insbesondere tarifliche Regelungen, die sich auf die Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung (VBL/ZVK) auswirken und die Abrechnung im öffentlichen Dienst deshalb besonders anspruchsvoll machen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erfahren Sie, welche Auswirkungen beispielsweise eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) auf die Zusatzversorgung haben kann – und warum dadurch unter Umständen keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vorliegt.
Was ist alles zu beachten, um Arbeitsverträge rechtssicher zu befristen? Neben der aktuellen Gesetzesänderung zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Altersrentnern beschäftigen wir uns mit den „Klassikern“ des Befristungsrechts und beantworten die wichtigsten Praxisfragen zum Schriftformgebot, zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen sowie zu den häufigsten Sachgründen Vertretungsbefristung und Projektbefristung.
Wenn Teilzeit zur Herausforderung wird – worauf Personalabteilungen achten müssen Teilzeit ist längst kein Randthema mehr. Ob Eltern, Mitarbeitende in der Pflegeverantwortung oder Fachkräfte, die sich bewusst für ein neues Arbeitszeitmodell entscheiden – der Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit nimmt stetig zu .Für Personalabteilungen bedeutet das: Eine Vielzahl von Teilzeitansprüchen muss rechtssicher geprüft, bewertet und umgesetzt werden. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, birgt in der Praxis oft erhebliche rechtliche und organisatorische Fallstricke. Denn: Fristen, Formerfordernisse und unterschiedliche gesetzliche Anspruchsgrundlagen machen die Bearbeitung komplex. Schon kleine Fehler bei der Ablehnung oder Umsetzung von Teilzeitbegehren können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle relevanten Teilzeitansprüche – praxisnah, verständlich und mit vielen Fallbeispielen. Sie lernen, worauf es im Personalalltag wirklich ankommt – damit Sie rechtssicher agieren können und den Anliegen der Beschäftigten professionell begegnen.
TVöD für Einsteiger: Hop On Hop Off Tour – in 5 Modulen durch den TVöD. Haltestelle 2: Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Teilzeit. Inhalte (voraussichtlich): Arbeitszeit: Rangordnung der Rechtsgrundlagen, Begriff Arbeitszeit, Weisungsrecht und Arbeitszeit, § 1 ArbZG, Exkurs Feiertag, §§ 2, 18, 3, 4, 5, 14, 7 ArbZG, Nebentätigkeit und ArbZG, Arbeitsvertrag mit Nebenabrede + Teilzeit, Regelmäßige Arbeitszeit mit § 6 TVöD-VSonderformen der Arbeit: Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Zusatzurlaub, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, Berechnung und Auszahlung des Entgelts, Mehrarbeit, Überstunden, Rufbereitschaft, Faktorisierung. Teilzeit: Rechtsgrundlagen, §§ 1, 2, 4 TzBfG, Teilzeit in der Sozialversicherung, §§ 5, 6, 7 TzBfG, Formen der Teilzeit mit Unbegrenzt § 8 TzBfG, Verlängerung § 9 TzBfG, Begrenzt § 9a TzBfG, § 15 BEEG, § 11 TVöD-V mit Begriff „Kinder“, Begriff „Pflegebedürftig“, Begriff „Angehöriger“, Vergleich Gesetz – Tarifvertrag
In diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Elternzeit.
Die Elternzeit ist für die Personalpraxis ein wichtiges Rechtsgebiet, das vor allem durch die unübersichtliche gesetzliche Regelung oft Fragen aufwirft. Hinsichtlich der Verteilung der Elternzeit kommt den Beschäftigten ein großer Gestaltungsspielraum zu. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Formvorschriften betreffend Elternzeit erleichtert. Aber die Tücke steckt im Detail: Die Neuregelung gilt nicht für Kinder, die vor dem Stichtag der Neuregelung geboren sind.
Wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts, z.B. zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz, zur wirksamen Verminderung des Urlaubs bei Elternzeit werden erläutert.