Dieses Seminar vermittelt umfassendes und praxisnahes Wissen zur Entgeltabrechnung im öffentlichen Dienst. Besprochen werden insbesondere tarifliche Regelungen, die sich auf die Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung (VBL/ZVK) auswirken und die Abrechnung im öffentlichen Dienst deshalb besonders anspruchsvoll machen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erfahren Sie, welche Auswirkungen beispielsweise eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) auf die Zusatzversorgung haben kann – und warum dadurch unter Umständen keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vorliegt.
Was ist alles zu beachten, um Arbeitsverträge rechtssicher zu befristen? Neben der aktuellen Gesetzesänderung zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Altersrentnern beschäftigen wir uns mit den „Klassikern“ des Befristungsrechts und beantworten die wichtigsten Praxisfragen zum Schriftformgebot, zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen sowie zu den häufigsten Sachgründen Vertretungsbefristung und Projektbefristung.
Wenn Teilzeit zur Herausforderung wird – worauf Personalabteilungen achten müssen Teilzeit ist längst kein Randthema mehr. Ob Eltern, Mitarbeitende in der Pflegeverantwortung oder Fachkräfte, die sich bewusst für ein neues Arbeitszeitmodell entscheiden – der Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit nimmt stetig zu .Für Personalabteilungen bedeutet das: Eine Vielzahl von Teilzeitansprüchen muss rechtssicher geprüft, bewertet und umgesetzt werden. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, birgt in der Praxis oft erhebliche rechtliche und organisatorische Fallstricke. Denn: Fristen, Formerfordernisse und unterschiedliche gesetzliche Anspruchsgrundlagen machen die Bearbeitung komplex. Schon kleine Fehler bei der Ablehnung oder Umsetzung von Teilzeitbegehren können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle relevanten Teilzeitansprüche – praxisnah, verständlich und mit vielen Fallbeispielen. Sie lernen, worauf es im Personalalltag wirklich ankommt – damit Sie rechtssicher agieren können und den Anliegen der Beschäftigten professionell begegnen.
In diesem WSW-Web-Seminar stellen wir Ihnen die grundlegenden Auswirkungen von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz sowie von Elternzeit und Sonderurlaub zur Kinderbetreuung auf das Arbeitsverhältnis bei Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes dar. Was ist in der Personalverwaltung bei Beginn der Elternzeit bzw. bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Elternzeit bzw. dem Sonderurlaub alles zu veranlassen? Nahezu sämtliche Entgeltansprüche aus dem TVöD/TV-L gilt es zu überprüfen. Wir bringen Sie mit diesem WSW-Web-Seminar komprimiert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf den neuesten Stand.
In diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Elternzeit.
Die Elternzeit ist für die Personalpraxis ein wichtiges Rechtsgebiet, das vor allem durch die unübersichtliche gesetzliche Regelung oft Fragen aufwirft. Hinsichtlich der Verteilung der Elternzeit kommt den Beschäftigten ein großer Gestaltungsspielraum zu. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Formvorschriften betreffend Elternzeit erleichtert. Aber die Tücke steckt im Detail: Die Neuregelung gilt nicht für Kinder, die vor dem Stichtag der Neuregelung geboren sind.
Wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts, z.B. zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz, zur wirksamen Verminderung des Urlaubs bei Elternzeit werden erläutert.
In diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Mutterschutz. Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar 2018 sind u. a. zahlreiche Pflichten der Arbeitgeber beim betrieblichen Gesundheitsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und stillender Mütter zu beachten.
Während in der Privatwirtschaft die Betriebszugehörigkeit in der Regel beschränkt ist auf die Zeit im Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber, sehen die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst für einige Ansprüche zusätzlich die Anrechnung von Vorzeiten bei bestimmten anderen Arbeitgebern vor. Die Referentin vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Regelungen des TVöD/TV-L zur Berechnung der Beschäftigungszeit. Die Vorschriften sowie Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.
Zum ersten Mal in Paris, London oder Berlin? Einen ersten Eindruck und Überblick erhalten Sie durch die populären „Hop on Hop off“ Stadtrundfahrten. Sie können die Fahrt nach Belieben an verschiedenen Haltestellen unterbrechen. Wer an einer Haltestelle ausgestiegen ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Bus wieder einsteigen und die Fahrt fortsetzen.
Nach diesem Vorbild können Sie unsere Seminarreihe „TVöD für Einsteiger“ besuchen. Sie können jederzeit einsteigen und innerhalb von 6 Monaten alle Module absolvieren. Die Module orientieren sich am Aufbau des TVöD. Jedes Modul ist in sich abgeschlossen, so dass der Besuch der vorherigen Module nicht zwingend erforderlich ist.
Sie können an einem Termin nicht? – Da wir diese Seminarreihe regelmäßig anbieten, garantieren wir Ihnen, dass Sie innerhalb von 12 Monaten das fehlende Modul besuchen können.
Steigen Sie ein und gestalten Sie Ihre individuelle TVöD-Tour!
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden wollen, dessen Leistungen quantitativ oder qualitativ deutlich hinter dem Geschuldeten zurückbleiben, brauchen Sie Klarheit über die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen einer Kündigung und einen darauf abgestimmten Plan zum weiteren Vorgehen. Im WSW-Web-Seminar machen wir Sie mit den wichtigsten Anforderungen der Rechtsprechung vertraut und zeigen, was Sie konkret tun müssen, um diese zu erfüllen. Damit erhalten Sie ein realistisches Bild von den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und jede Menge praktische Handlungsempfehlungen.
Wissen Sie was eine A1-Bescheinigung ist? Noch nie gehört? Oder schon gehört, aber Sie wissen nicht, was sich dahinter verbirgt? Wir geben Ihnen in diesem Kurzseminar einen Überblick dazu, in welchen Fällen eine A1-Bescheinigung benötigt wird, was diese bewirkt, wie man eine solche bekommt und was passieren kann, wenn sie fehlt. Unabdingbares Wissen für alle PersonalreferentInnen und EntgeltabrechnerInnen, die mit Personal zu tun haben, welches zeitweise oder dauerhaft im Ausland eingesetzt wird!