Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.
Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes
Inhalt des Sonderkündigungsschutzes
Fristlos oder mit sozialer Auslauffrist?
Anwendbarkeit von § 626 Absatz 2 BGB?
Praxisfall: krankheitsbedingte Kündigung
Praxisfall: Kündigung wegen Minderleistungen
Praxisfall: Kündigung wegen Drogenabhängigkeit
Praxisfall: Kündigung wegen Pflichtverletzungen
Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes
Inhalt des Sonderkündigungsschutzes
Fristlos oder mit sozialer Auslauffrist?
Anwendbarkeit von § 626 Absatz 2 BGB?
Praxisfall: krankheitsbedingte Kündigung
Praxisfall: Kündigung wegen Minderleistungen
Praxisfall: Kündigung wegen Drogenabhängigkeit
Praxisfall: Kündigung wegen Pflichtverletzungen
Das Aufbauseminar knüpft an das Grundlagenseminar an und entwickelt die im Grundlagenseminar vermittelten Grundlagen weiter.
Gerade Sonderfälle, etwa Zusammenrechnungsbeschlüsse, bergen ein erhöhtes Haftungsrisiko. Diese werden genauso besprochen – und berechnet – wie beispielsweise der korrekte Umgang mit einem Arbeitgeber-Darlehen vor bzw. nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜb). Auch bei Nachzahlungen (z. B. rückwirkenden Gehaltserhöhungen) ist besondere Sorgfalt geboten, da das Entgeltabrechnungsprogramm nicht zwangsläufig immer die richtigen Werte ermittelt.
Worauf ist bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜb) besonders zu achten? Welche Fristen sind einzuhalten und wie wird der pfändbare Betrag korrekt nach der Nettomethode berechnet? Nicht zuletzt wegen steigender Privatinsolvenzen ist die Pfändungfester Bestandteil der Entgeltabrechnung. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Pfändungen und Abtretungen zügig und korrekt bearbeiten und berechnen zu können und lernen, welche Auskunftspflichten Sie als Arbeitgeber tatsächlich haben. Denn nicht alles, was Gläubiger oder Rechtsanwälte verlangen, ist zwingend vorgeschrieben.
Das Aufbauseminar knüpft an das Grundlagenseminar an und entwickelt die im Grundlagenseminar vermittelten Grundlagen weiter.
Gerade Sonderfälle, etwa Zusammenrechnungsbeschlüsse, bergen ein erhöhtes Haftungsrisiko. Diese werden genauso besprochen – und berechnet – wie beispielsweise der korrekte Umgang mit einem Arbeitgeber-Darlehen vor bzw. nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜb). Auch bei Nachzahlungen (z. B. rückwirkenden Gehaltserhöhungen) ist besondere Sorgfalt geboten, da das Entgeltabrechnungsprogramm nicht zwangsläufig immer die richtigen Werte ermittelt.
Worauf ist bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜb) besonders zu achten? Welche Fristen sind einzuhalten und wie wird der pfändbare Betrag korrekt nach der Nettomethode berechnet? Nicht zuletzt wegen steigender Privatinsolvenzen ist die Pfändungfester Bestandteil der Entgeltabrechnung. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Pfändungen und Abtretungen zügig und korrekt bearbeiten und berechnen zu können und lernen, welche Auskunftspflichten Sie als Arbeitgeber tatsächlich haben. Denn nicht alles, was Gläubiger oder Rechtsanwälte verlangen, ist zwingend vorgeschrieben.
Teilzeit. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle relevanten Teilzeitansprüche – praxisnah, verständlich und mit vielen Fallbeispielen. Sie lernen, worauf es im Personalalltag wirklich ankommt – damit Sie rechtssicher agieren können und den Anliegen der Beschäftigten professionell begegnen.
Eingruppierung Tätigkeitsmerkmale Krankenhäuser. Die Gesundheitsberufe haben in den Entgeltordnungen des TVöD und des TV-L einen eigenen Bereich enthalten und es sind sowohl für den Bereich der der Pflege als auch für zahlreiche weitere Berufsgruppen Zulagen vereinbart worden – gerade deswegen ist die rechtssichere Prüfung dieser Stellen mit Blick auf die interne Organisation wichtig. Die Heraushebungsmerkmale und die Zulagen sind in der Prüfung jeweils anspruchsvoll und die Vorgaben der Tarifvertragsparteien sowie die aktuelle Rechtsprechung sollten bekannt sein. Insbesondere die Struktur von Team, Station und Bereich ist bei der Bewertung von Leitungsstellen zu beachten.
Betriebliche Altersversorgung und ZVK. Die Kür der Entgeltabrechnung ist zweifelsfrei die betriebliche Altersversorgung. Mit diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie kompakt und praxisnah einen ausgezeichneten Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung inklusive Zusatzversorgungskasse.