Mehr Arbeitszeit! Weniger Fachkräftemangel? – Wie Sie die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden in eine deutlich flexiblere Personalplanung gewinnbringend transformieren am 24.10.2025 von 09:00-12:00 Uhr

Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in Freizeit umzuwandeln. Was sich aus Sicht der Beschäftigten als eine attraktive Möglichkeit darstellt zu zusätzlichen freien Tagen zu kommen, stellt die Personalabteilungen vor erhebliche Herausforderungen: das neue System muss nach deren spezifischen Regeln angewandt und verwaltet werden.

Ihr Nutzen

In dem WSW-Web-Seminar werden die neuen tariflichen Regeln im Einzelnen erläutert und anhand umfangreicher praxisrelevanter Beispiele erläutert. Sie werden mithilfe unseres Seminars auch schwierige Fälle meistern!

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Tausche Lohn gegen Freizeit – Jetzt neu! Die Tauschtage durch die Umwandlung der Jahressonderzahlung in der neuen TVöD Tarifeinigung am 07.10.2025 von 10:00-11:30 Uhr

Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in Freizeit umzuwandeln. Was sich aus Sicht der Beschäftigten als eine attraktive Möglichkeit darstellt zu zusätzlichen freien Tagen zu kommen, stellt die Personalabteilungen vor erhebliche Herausforderungen: das neue System muss nach deren spezifischen Regeln angewandt und verwaltet werden.

Ihr Nutzen

In dem WSW-Web-Seminar werden die neuen tariflichen Regeln im Einzelnen erläutert und anhand umfangreicher praxisrelevanter Beispiele erläutert. Sie werden mithilfe unseres Seminars auch schwierige Fälle meistern!

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Quo Vadis Honorarlehrkräfte?- §127 SGB IV unter der Lupe am 05.06.2025 von 11:00-12:00 Uhr

Quo Vadis Honorarlehrkräfte? – §127 SGB IV unter der Lupe. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts sorgt seit 2022 für große Aufregung: Ein Musikschullehrer, welcher auf Honorarbasis tätig war, wurde nicht mehr als Selbstständiger, sondern als abhängig Beschäftigter angesehen. Der Lehrer wurde dadurch sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer behandelt und die Musikschule zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gezwungen.Das Urteil und die Reaktion der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sowie der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung hierauf, stellen nunmehr die Beauftragung und Beschäftigung von allen bisher auf Honorarbasis tätigen Lehrerinnen und Lehrern, Dozenten und Dozentinnen oder sonstige lehrende Personen gleich welcher Fachrichtung auf den Prüfstand! Viele schulische Einrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, ihre gesamte Organisation zu hinterfragen und ggfs. umzustellen. Daher hat inzwischen der Gesetzgeber mit dem neuen § 127 SGB IV eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 geschaffen, welche es den Betroffenen u.a. ermöglichen soll, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Thema wurde nun auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgegriffen.Wir betrachten in diesem WSW-Web-Seminar zusammen den aktuellen Stand der Dinge und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.

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