Dieses Seminar vermittelt aufbauend auf Teil 1 grundsätzliche Regelungen zu tarifrechtlichen Vorschriften anhand einer kompletten Bezügeabrechnung: Vom Brutto zum Netto zum Auszahlungsbetrag.
Dieses Seminar vermittelt umfassendes und praxisnahes Wissen zur Entgeltabrechnung im öffentlichen Dienst. Besprochen werden insbesondere tarifliche Regelungen, die sich auf die Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung (VBL/ZVK) auswirken und die Abrechnung im öffentlichen Dienst deshalb besonders anspruchsvoll machen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erfahren Sie, welche Auswirkungen beispielsweise eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) auf die Zusatzversorgung haben kann – und warum dadurch unter Umständen keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vorliegt.
Wie haben sich Beschäftigte krankzumelden? Wann müssen sie zum Arzt gehen? Was können Sie bei zweifelhaften Krankmeldungen tun? Dürfen Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Arzt? Wie oft und wie lange bestehen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss? Welche Auswirkungen hat die Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub? Diese und viele andere Fragen beantworten wir in unserem Grundlagenwebinar.
Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.
Grundlagenseminar Stellenbewertung Tarifrecht, allgemeine Merkmale am 05.02.2026 von 09:00-16:00 Uhr
Für alle, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit der Erstellung von tariflichen Stellenbewertungen zu tun haben. Im Rahmen dieses kompakten Seminars erläutern wir Ihnen die Grundlagen für die Erstellung einer tariflichen Bewertung nach den allgemeinen Merkmalen (TVöD VKA) und gehen dabei ebenfalls auf die Relevanz der Arbeitsplatzbeschreibungen, als Organisationsinstrument und Bewertungsgrundlage ein. Hinzu kommt eine detaillierte Erläuterung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale inkl. Praxisbeispiele.
Für alle Personen, die Stellenbeschreibungen in der Verwaltungspraxis eigens erstellen, erstellen lassen oder überprüfen, um auf Basis dessen Personalgespräche zu führen oder auch Stellen- und Dienstposten zu bewerten. Eine weitere Zielgruppe ist die Organisationsabteilung, die auf der Grundlage einer Stellenbeschreibung die Verantwortungen, Anforderungen und Rollen der Stellen festlegt.
Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in Freizeit umzuwandeln. Was sich aus Sicht der Beschäftigten als eine attraktive Möglichkeit darstellt zu zusätzlichen freien Tagen zu kommen, stellt die Personalabteilungen vor erhebliche Herausforderungen: das neue System muss nach deren spezifischen Regeln angewandt und verwaltet werden.
Ihr Nutzen
In dem WSW-Web-Seminar werden die neuen tariflichen Regeln im Einzelnen erläutert und anhand umfangreicher praxisrelevanter Beispiele erläutert. Sie werden mithilfe unseres Seminars auch schwierige Fälle meistern!
Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in Freizeit umzuwandeln. Was sich aus Sicht der Beschäftigten als eine attraktive Möglichkeit darstellt zu zusätzlichen freien Tagen zu kommen, stellt die Personalabteilungen vor erhebliche Herausforderungen: das neue System muss nach deren spezifischen Regeln angewandt und verwaltet werden.
Ihr Nutzen
In dem WSW-Web-Seminar werden die neuen tariflichen Regeln im Einzelnen erläutert und anhand umfangreicher praxisrelevanter Beispiele erläutert. Sie werden mithilfe unseres Seminars auch schwierige Fälle meistern!
Quo Vadis Honorarlehrkräfte? – §127 SGB IV unter der Lupe. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts sorgt seit 2022 für große Aufregung: Ein Musikschullehrer, welcher auf Honorarbasis tätig war, wurde nicht mehr als Selbstständiger, sondern als abhängig Beschäftigter angesehen. Der Lehrer wurde dadurch sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer behandelt und die Musikschule zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gezwungen.Das Urteil und die Reaktion der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sowie der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung hierauf, stellen nunmehr die Beauftragung und Beschäftigung von allen bisher auf Honorarbasis tätigen Lehrerinnen und Lehrern, Dozenten und Dozentinnen oder sonstige lehrende Personen gleich welcher Fachrichtung auf den Prüfstand! Viele schulische Einrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, ihre gesamte Organisation zu hinterfragen und ggfs. umzustellen. Daher hat inzwischen der Gesetzgeber mit dem neuen § 127 SGB IV eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 geschaffen, welche es den Betroffenen u.a. ermöglichen soll, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Thema wurde nun auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgegriffen.Wir betrachten in diesem WSW-Web-Seminar zusammen den aktuellen Stand der Dinge und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.