Die deutsche Verfassung bekennt sich für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben zum Berufsbeamtentum. Dies bedingt eine spezifische Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses. Es ist geprägt von umfangreichen Loyalitätspflichten, die mit einer „amtsangemessenen“ Versorgung korrespondieren. Das Beamtenverhältnis unterscheidet sich zentral von…