Die AVR Caritas war reformbedürftig. Zu unübersichtlich war sie geworden, zu unterschiedlich behandelt sie die verschiedenen Mitarbeitergruppen, zu wenig war von der ursprünglichen Systematik erhalten geblieben.
Die Jahre andauernden Reformüberlegungen, oft tituliert als Anlage-2-Reform, fanden am 9. Oktober 2025 ihr Ende. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat die Weichen für die ganz große Systemreform gestellt. Es ist mehr geworden, als „nur“ eine Anlage-2-Reform. Statt dessen: Schluss mit der Mischung aus BAT-Regelungen, AVR-spezifischen Eigenheiten und viel Beimischung von tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die AVR Caritas 2027 löst die AVR in ihrer bisherigen Form ab. Für alle Mitarbeiter! Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern trat sie bereits am 1. November 2025 in Kraft und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherigen Regelungen vollständig.