TVöD für Einsteiger: Besonderheiten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am 25.06.2025 von 09:00-13:00 Uhr

TVöD für Einsteiger: Besonderheiten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Zum ersten Mal in Paris, London oder Berlin? Einen ersten Eindruck und Überblick erhalten Sie durch die populären „Hop on Hop off“ Stadtrundfahrten. Sie können die Fahrt nach Belieben an verschiedenen Haltestellen unterbrechen. Wer an einer Haltestelle ausgestiegen ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Bus wieder einsteigen und die Fahrt fortsetzen.Nach diesem Vorbild können Sie unsere Seminarreihe „TVöD für Einsteiger“ besuchen. Sie können jederzeit einsteigen und innerhalb von 6 Monaten alle Module absolvieren. Die Module orientieren sich am Aufbau des TVöD. Jedes Modul ist in sich abgeschlossen, so dass der Besuch der vorherigen Module nicht zwingend erforderlich ist.

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Quo Vadis Honorarlehrkräfte?- §127 SGB IV unter der Lupe am 05.06.2025 von 11:00-12:00 Uhr

Quo Vadis Honorarlehrkräfte? – §127 SGB IV unter der Lupe. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts sorgt seit 2022 für große Aufregung: Ein Musikschullehrer, welcher auf Honorarbasis tätig war, wurde nicht mehr als Selbstständiger, sondern als abhängig Beschäftigter angesehen. Der Lehrer wurde dadurch sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer behandelt und die Musikschule zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gezwungen.Das Urteil und die Reaktion der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sowie der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung hierauf, stellen nunmehr die Beauftragung und Beschäftigung von allen bisher auf Honorarbasis tätigen Lehrerinnen und Lehrern, Dozenten und Dozentinnen oder sonstige lehrende Personen gleich welcher Fachrichtung auf den Prüfstand! Viele schulische Einrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, ihre gesamte Organisation zu hinterfragen und ggfs. umzustellen. Daher hat inzwischen der Gesetzgeber mit dem neuen § 127 SGB IV eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 geschaffen, welche es den Betroffenen u.a. ermöglichen soll, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Thema wurde nun auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgegriffen.Wir betrachten in diesem WSW-Web-Seminar zusammen den aktuellen Stand der Dinge und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.

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Abrufverfahren für die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung am 04.06.2025 von 14:00-15:00 Uhr

Abrufverfahren für die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2023 reduziert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für jedes Kind ab dem 2. Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte. Für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung benötigen Unternehmen Kenntnisse über die Anzahl der Kinder der Arbeitnehmenden und deren Lebensalter.Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, wird bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt.Diese Entwicklung ist nun weitestgehend abgeschlossen und bringt den Unternehmen ab 1.07.2025 neue Meldeverpflichtungen.In diesem WSW-Web-Seminar erfahren Sie, wie das neue Meldeverfahren funktioniert, welche Aufgaben die Unternehmen haben und welche Rückmeldungen sie erhalten

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