Wissen Sie was eine A1-Bescheinigung ist? Noch nie gehört? Oder schon gehört, aber Sie wissen nicht, was sich dahinter verbirgt? Wir geben Ihnen in diesem Kurzseminar einen Überblick dazu, in welchen Fällen eine A1-Bescheinigung benötigt wird, was diese bewirkt, wie man eine solche bekommt und was passieren kann, wenn sie fehlt. Unabdingbares Wissen für alle PersonalreferentInnen und EntgeltabrechnerInnen, die mit Personal zu tun haben, welches zeitweise oder dauerhaft im Ausland eingesetzt wird!
In Modul 2 ist Inhalt des WSW-Web-Seminars die Portabilität in der Zusatzversorgung, die Ermittlung der Versorgungspunkte und die daraus folgende Berechnung der Betriebsrente, die Antragstellung, die Beachtung von Fristen, Wartezeiten, Erstattung von Beiträgen und vieles weiteres Wissenswertes für die praktische Bearbeitung und/oder den Eigengebrauch.
Die Zusatzversorgung ist oft das ungeliebte Kind in der öffentlichen Personalverwaltung, aber auch bei Arbeitgeber oder Betriebsräten sind die Grundlagen und Geheimnisse nicht alle bekannt. Dieses WSW-Web-Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, ein Verständnis für die Zusammenhänge zu schaffen und viele Geheimnisse zu lüften. In Modul 1 wird die Zusatzversorgung allgemein, die Versicherungspflicht, das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und das Thema Finanzierung und Meldeverkehr behandelt.
Betriebliche Altersversorgung und ZVK. Die Kür der Entgeltabrechnung ist zweifelsfrei die betriebliche Altersversorgung. Mit diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie kompakt und praxisnah einen ausgezeichneten Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung inklusive Zusatzversorgungskasse.
Schwerbehindertenrecht mit Besonderheiten für den öffentlichen Arbeitgeber. In diesem WSW–Web-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Verpflichtungen des – insbesondere des öffentlichen – Arbeitsgebers aus dem Sozialgesetzbuch IX. Insbesondere bei der Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen hat der Arbeitgeber die Regelungen des SGB IX besonders sorgfältig zu beachten, wobei die Pflichten für den öffentlichen Arbeitgeber durch die Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch noch weitergehen. Dementsprechend umfangreich ist die Rechtsprechung zu diesem Thema, das einen Schwerpunkt des WSW-Web-Seminars ausmacht.