Dieser Übungstag baut direkt auf dem Bewertungsseminar, das am 17.06.2026 stattfindet, auf. Nach dem WSW-Web-Seminar am 17.06.2026 erhalten Sie einen klar strukturierten, freiwilligen Arbeitsauftrag. Anhand eines kurzen Fallbeispiels und einer einfachen Bewertungsmatrix bewerten sie eine Stelle eigenständig, begründen Ihre Entscheidung und markieren Unsicherheiten. Die Rückmeldungen werden anonym abgegeben und ausgewertet. Am Übungstag werden die Ergebnisse gebündelt aufgegriffen, Unterschiede besprochen, offene Punkte gezielt geklärt und bei Bedarf um einen weiteren Praxisfall im Plenum ergänzt.
Stellenbewertung unter Reformdruck: Standards und Prüfschritte für AVR-Caritas-Stellenbewertungen –damit Auskünfte nicht zur Risikoquelle werden. Dieses WSW-Web-Seminar ist konsequent auf Anwender der AVR Caritas ausgerichtet und speziell darauf, Personalabteilungen im Reformprozess AVR Caritas 2027 handlungssicher zu machen. Im Mittelpunkt stehen tarif- und praxisfeste Stellenbewertungen – als entscheidende Grundlage für korrekte Eingruppierungen, belastbare Überleitungen sowie für die rechtssichere Bearbeitung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten.
Im Reformprozess AVR Caritas 2027 entscheidet sich in der Personalpraxis vieles in vier Wochen:
Noch nie war es wichtiger, solide Kenntnisse im Eingruppierungsrecht und in der Methodik der Stellenbeschreibung zu besitzen. Wenn Beschäftigte ihr Auskunftsverlangen stellen, muss der Dienstgeber fristgerecht erklären, wie die Eingruppierung nach bisherigem Recht aktuell lautet – und diese Auskunft ist rechtlich verbindlich. Eine spätere „Korrektur“ ist regelmäßig nicht mehr zulässig. Falschauskünfte werden damit zum irreversiblen Risiko: Sie können falsche Überleitungen, teure Eingruppierungsfeststellungs- und Zahlungsklagen sowie dauerhafte Vergütungsfehler nach sich ziehen.
Die AVR Caritas war reformbedürftig. Zu unübersichtlich war sie geworden, zu unterschiedlich behandelt sie die verschiedenen Mitarbeitergruppen, zu wenig war von der ursprünglichen Systematik erhalten geblieben.
Die Jahre andauernden Reformüberlegungen, oft tituliert als Anlage-2-Reform, fanden am 9. Oktober 2025 ihr Ende. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat die Weichen für die ganz große Systemreform gestellt. Es ist mehr geworden, als „nur“ eine Anlage-2-Reform. Statt dessen: Schluss mit der Mischung aus BAT-Regelungen, AVR-spezifischen Eigenheiten und viel Beimischung von tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die AVR Caritas 2027 löst die AVR in ihrer bisherigen Form ab. Für alle Mitarbeiter! Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern trat sie bereits am 1. November 2025 in Kraft und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherigen Regelungen vollständig.
Die AVR Caritas war reformbedürftig. Zu unübersichtlich war sie geworden, zu unterschiedlich behandelt sie die verschiedenen Mitarbeitergruppen, zu wenig war von der ursprünglichen Systematik erhalten geblieben.
Die Jahre andauernden Reformüberlegungen, oft tituliert als Anlage-2-Reform, fanden am 9. Oktober 2025 ihr Ende. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat die Weichen für die ganz große Systemreform gestellt. Es ist mehr geworden, als „nur“ eine Anlage-2-Reform. Statt dessen: Schluss mit der Mischung aus BAT-Regelungen, AVR-spezifischen Eigenheiten und viel Beimischung von tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die AVR Caritas 2027 löst die AVR in ihrer bisherigen Form ab. Für alle Mitarbeiter! Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern trat sie bereits am 1. November 2025 in Kraft und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherigen Regelungen vollständig.
Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.
Wissen Sie was eine A1-Bescheinigung ist? Noch nie gehört? Oder schon gehört, aber Sie wissen nicht, was sich dahinter verbirgt? Wir geben Ihnen in diesem Kurzseminar einen Überblick dazu, in welchen Fällen eine A1-Bescheinigung benötigt wird, was diese bewirkt, wie man eine solche bekommt und was passieren kann, wenn sie fehlt. Unabdingbares Wissen für alle PersonalreferentInnen und EntgeltabrechnerInnen, die mit Personal zu tun haben, welches zeitweise oder dauerhaft im Ausland eingesetzt wird!
In Modul 2 ist Inhalt des WSW-Web-Seminars die Portabilität in der Zusatzversorgung, die Ermittlung der Versorgungspunkte und die daraus folgende Berechnung der Betriebsrente, die Antragstellung, die Beachtung von Fristen, Wartezeiten, Erstattung von Beiträgen und vieles weiteres Wissenswertes für die praktische Bearbeitung und/oder den Eigengebrauch.
Die Zusatzversorgung ist oft das ungeliebte Kind in der öffentlichen Personalverwaltung, aber auch bei Arbeitgeber oder Betriebsräten sind die Grundlagen und Geheimnisse nicht alle bekannt. Dieses WSW-Web-Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, ein Verständnis für die Zusammenhänge zu schaffen und viele Geheimnisse zu lüften. In Modul 1 wird die Zusatzversorgung allgemein, die Versicherungspflicht, das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und das Thema Finanzierung und Meldeverkehr behandelt.
Betriebliche Altersversorgung und ZVK. Die Kür der Entgeltabrechnung ist zweifelsfrei die betriebliche Altersversorgung. Mit diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie kompakt und praxisnah einen ausgezeichneten Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung inklusive Zusatzversorgungskasse.