Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.
Im Frühjahr 2026 stehen wieder reguläre Betriebsratswahlen an. Für Arbeitgeber ist dies eine Phase, in der organisatorische Fehler, ungewollte Einflussnahmen oder unklare Verantwortlichkeiten schnell zu rechtlichen Problemen führen können. Unser kompaktes 3-Stunden-Web-Seminar für Arbeitgeber vermittelt das notwendige Wissen, um die Wahl sicher und souverän zu begleiten.
Die Information der Beschäftigten über ihren Urlaubsanspruch ist ein wiederkehrendes To do für alle Personaler am Anfang eines neuen Jahres. Was fordert die Rechtsprechung eigentlich genau von Arbeitgebern und wo liegen die Stolperfallen? In diesem WSW-Web-Seminar gehen wir in die Details und erläutern insbesondere, in welcher Form, wann und wie oft die sog. Mitwirkung des Arbeitgebers beim Urlaub erfolgen soll.
Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes
Inhalt des Sonderkündigungsschutzes
Fristlos oder mit sozialer Auslauffrist?
Anwendbarkeit von § 626 Absatz 2 BGB?
Praxisfall: krankheitsbedingte Kündigung
Praxisfall: Kündigung wegen Minderleistungen
Praxisfall: Kündigung wegen Drogenabhängigkeit
Praxisfall: Kündigung wegen Pflichtverletzungen
Zum ersten Mal in Paris, London oder Berlin? Einen ersten Eindruck und Überblick erhalten Sie durch die populären „Hop on Hop off“ Stadtrundfahrten. Sie können die Fahrt nach Belieben an verschiedenen Haltestellen unterbrechen. Wer an einer Haltestelle ausgestiegen ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Bus wieder einsteigen und die Fahrt fortsetzen. Nach diesem Vorbild können Sie unsere Seminarreihe „TVöD für Einsteiger“ besuchen. Sie können jederzeit einsteigen und innerhalb von 6 Monaten alle Module absolvieren. Die Module orientieren sich am Aufbau des TVöD. Jedes Modul ist in sich abgeschlossen, so dass der Besuch der vorherigen Module nicht zwingend erforderlich ist. Sie können an einem Termin nicht? – Da wir diese Seminarreihe regelmäßig anbieten, garantieren wir Ihnen, dass Sie innerhalb von 12 Monaten das fehlende Modul besuchen können. Steigen Sie ein und gestalten Sie Ihre individuelle TVöD-Tour!
… vor dem Arbeitsgericht. Welche personalverantwortliche Person kennt das nicht:Es flattert eine Klage herein, in zwei Wochen ist Gütetermin beim Arbeitsgericht, der Fall erscheint nach der Klageschrift obskur – so war das nicht! Dann der Termin: was soll man sagen?, hat recht, wer die meisten Zeugen benennen kann?, wir sind doch im Recht, warum relativiert der: die Richter:in die eindeutigen Vorwürfe, warum soll die Arbeitgeberin jetzt noch zahlen?Verwirrung und Ärger pur. Verzweiflung am Rechtsstaat?Dieses WSW-Web-Seminar bringt Klarheit und hilft, in verzwickten Situationen den Überblick zu wahren.
Teilzeit. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle relevanten Teilzeitansprüche – praxisnah, verständlich und mit vielen Fallbeispielen. Sie lernen, worauf es im Personalalltag wirklich ankommt – damit Sie rechtssicher agieren können und den Anliegen der Beschäftigten professionell begegnen.
TVöD für Einsteiger: Besonderheiten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Zum ersten Mal in Paris, London oder Berlin? Einen ersten Eindruck und Überblick erhalten Sie durch die populären „Hop on Hop off“ Stadtrundfahrten. Sie können die Fahrt nach Belieben an verschiedenen Haltestellen unterbrechen. Wer an einer Haltestelle ausgestiegen ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Bus wieder einsteigen und die Fahrt fortsetzen.Nach diesem Vorbild können Sie unsere Seminarreihe „TVöD für Einsteiger“ besuchen. Sie können jederzeit einsteigen und innerhalb von 6 Monaten alle Module absolvieren. Die Module orientieren sich am Aufbau des TVöD. Jedes Modul ist in sich abgeschlossen, so dass der Besuch der vorherigen Module nicht zwingend erforderlich ist.
Schwerbehindertenrecht mit Besonderheiten für den öffentlichen Arbeitgeber. In diesem WSW–Web-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Verpflichtungen des – insbesondere des öffentlichen – Arbeitsgebers aus dem Sozialgesetzbuch IX. Insbesondere bei der Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen hat der Arbeitgeber die Regelungen des SGB IX besonders sorgfältig zu beachten, wobei die Pflichten für den öffentlichen Arbeitgeber durch die Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch noch weitergehen. Dementsprechend umfangreich ist die Rechtsprechung zu diesem Thema, das einen Schwerpunkt des WSW-Web-Seminars ausmacht.
Zeugnis. In Deutschland werden pro Jahr ca. 2,6 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt. Eine neue Studie zeigt:88% der befragten Führungskräfte berücksichtigen Arbeitszeugnisse bei der Personalauswahl zur Beurteilung von Bewerbern Die rechtssichere Erstellung von Arbeitszeugnissen stellt die Personalverantwortlichen vor eine große Herausforderung: Der Spagat zwischen Wahrheit und Wohlwollen. In unserem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen Überblick rund um das Thema Arbeitszeugnis – für Personalverantwortliche, die Zeugnisse selbst erstellen und für Personalverantwortliche und Führungskräfte, die Arbeitszeugnisse z.B. bei der Personalauswahl beurteilen.