Die große Systemreform der AVR Caritas bringt weitreichende Änderungen für Dienstgeber und alle Mitarbeitenden der Caritas.
Mit der WSW-Gruppe als starkem Partner bewältigen Sie die AVR‑Caritas‑Reform sicher und erfolgreich. Bleiben Sie nach der Reform schnell, korrekt und souverän handlungsfähig – ohne rechtliche und wirtschaftliche Risiken einzugehen.
Wissen Sie was? Ab dem 1.1.2027 ändert sich alles!
Die Reform der AVR Caritas zählt zu den größten tariflichen Umstellungen der vergangenen Jahre und eine strukturelle Neuausrichtung des AVR Caritas Tarifwerks:
Neue Entgeltlogik mit veränderter Systematik
Neugestaltete Überleitung bestehender Arbeitsverhältnisse
Erhöhte Anforderungen an Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen
Neue Abgrenzungsfragen zwischen Entgeltgruppen
Beteiligungs- und Mitwirkungsfragen der Mitarbeitervertretung (MAV)
- Stärkere Annäherung an die Systematik des TVöD
Erfolgreich wird sie nur dort umgesetzt werden können, wo Qualifizierung, rechtlich einwandfreie Bewertung und praktische Vorbereitung ineinandergreifen. Eingruppierungen müssen neu gedacht, Stellenbeschreibungen überprüft und Überleitungen rechtssicher gestaltet werden.
Alle Seminare zur AVR-Caritas-Reform
Seminare im Paket buchen
Sie möchten an allen Seminaren der AVR-2027-Reihe teilnehmen? Dann buchen Sie unsere attraktiven Paketangebote!
Seminar-Aufzeichnung kaufen
Wir zeichnen die Seminare zur AVR-Caritas-Reform für Sie auf. Sie können die Seminare ganz einfach nachträglich buchen und in Ihrem Tempo anschauen.
Überblick über die zentralen Themenkomplexe
Die AVR-Caritas-Reform
Ein Systemwechsel, kein Update
Mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung und der strukturellen Annäherung an den TVöD verändert sich die Logik der Eingruppierung. Bisherige Bewertungsmuster bieten keine verlässliche Orientierung mehr.
Für Personalabteilungen bedeutet das:
Die Reform muss strategisch verstanden werden, nicht nur technisch umgesetzt. Unser Grundlagenseminar vermittelt die neue Systematik, schafft Orientierung und legt die fachliche Basis für eine rechtssichere Umsetzung bis 2027.
„Bisherige Eingruppierungen sind keine sichere Grundlage nach in Krafttreten der neuen Entgeltordnung.“
– Rechtsanwalt Jörn Wiedman
Eingruppierung neu denken
Die neue Entgeltordnung
Kern der AVR-Caritas-Reform ist die neue Entgeltordnung. Sie löst die bisherige Systemlogik ab und stellt stärker auf die tatsächlich auszuübende Tätigkeit ab.
Typische Risiken in der Praxis:
- Fortschreibung alter Eingruppierungen ohne Neubewertung
- unzureichende oder veraltete Stellenbeschreibungen
- Verwechslung von Tätigkeitsänderung und Neubewertung
- fehlerhafte Zuordnung zu Entgeltgruppen
Die neue Eingruppierungslogik erfordert methodisches Vorgehen und rechtliche Sensibilität.
Unsere Seminare vermitteln die Systematik der Stellenbewertung und geben Personalverantwortlichen das Instrumentarium, um Eingruppierungsentscheidungen belastbar zu treffen.
rechtliche Fallstricke vermeiden
Überleitung und Besitzstand
Die Überleitung bestehender Arbeitsverhältnisse in das neue System ist einer der sensibelsten Bereiche der Reform.
Dabei stellen sich zentrale Fragen:
- Wann greift der tarifliche Besitzstand?
- Wo endet die automatische Überleitung?
- Wann liegt eine individualrechtliche Änderung vor?
- Welche Beteiligungsrechte hat die Mitarbeitervertretung?
Fehler in der Überleitung können zu Nachzahlungen, Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
In unseren AVR-Caritas-Seminaren analysieren wir die Überleitungsstruktur systematisch und zeigen auf, wie Übergangsfragen rechtssicher gelöst werden.
Orientierung oder Risiko?
Annäherung an den TVöD
Die neue AVR Caritas orientiert sich strukturell stärker am TVöD. Das eröffnet Auslegungshilfen – birgt aber zugleich erhebliche Risiken.
Nicht jede Rechtsprechung oder Kommentierung zum TVöD ist auf die AVR übertragbar. Fehlübertragungen können zu falschen Eingruppierungsentscheidungen führen.
Personalabteilungen müssen künftig:
- Systemvergleiche methodisch sauber durchführen
- eigenständige AVR-Auslegung sicherstellen
- Übertragungsgrenzen erkennen
Unsere Rechtsanwälte vermitteln die notwendige Differenzierung zwischen TVöD-Systematik und eigenständiger AVR-Logik in den WSW-Web-Seminaren zur großen Systemreform.
jetzt strukturiert vorbereiten
Organisation, Beteiligung und Umsetzung
Die Umsetzung der AVR-Caritas 2027 ist kein Einzelprojekt, sondern ein organisationsweiter Prozess.
Erforderlich sind:
- klare Zuständigkeiten innerhalb der HR-Struktur
- belastbare Zeitplanung bis 01.01.2027
- Einbindung der Leitungsebene
- frühzeitige Beteiligung der Mitarbeitervertretung
- interne Qualifizierung der verantwortlichen Personen
Punktuelle Einzelberatung reicht nicht aus, wenn die interne Systemkenntnis fehlt.
Die WSW-Web-Seminare schaffen die fachliche Grundlage, auf der Organisation, Bewertung und Umsetzung ineinandergreifen können.
mit strukturierter Qualifizierung
Die AVR-Caritas-Reform sicher bewältigen
Erfolgreich wird die Reform dort umgesetzt, wo Qualifizierung, Bewertung und rechtliche Prüfung zusammenwirken.
Die Webseminare des WSW-Campus bieten:
- systematische Einführung in die Reformstruktur
- fundiertes Verständnis der neuen Entgelt- und Überleitungslogik
- konkrete Orientierung für die nächsten Umsetzungsschritte
- Live-Teilnahme oder flexible Aufzeichnung
Wer die AVR-Caritas-Reform 2027 sicher und professionell umsetzen möchte, benötigt mehr als Einzelinformationen. Er benötigt ein belastbares Verständnis der neuen Systemlogik.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die fachlichen Grundlagen zu schaffen.
Die AVR-Caritas-Reform sicher bewältigen
– mit der WSW-Gruppe als starkem Partner
Die Reform der AVR Caritas zählt zu den größten tariflichen Umstellungen der vergangenen Jahre. Erfolgreich wird sie nur dort umgesetzt werden können, wo Qualifizierung, rechtlich einwandfreie Bewertung und praktische Vorbereitung ineinandergreifen. Die WSW-Gruppe bietet hierfür das integriertes Gesamtpaket, das Einrichtungen von der ersten Einordnung bis zur Umsetzung begleitet:
WSW-Campus vermittelt die notwendigen Grundlagen.
In kompakten, verständlichen und praxisnahen Webseminaren werden alle für die Reform verantwortlichen Personen systematisch mit der neuen AVR Logik vertraut gemacht. Die Seminare sind live online buchbar und zusätzlich als Aufzeichnung verfügbar.
WSW-Consult unterstützt bei der praktischen Vorbereitung der Überleitung, etwa durch die Prüfung und Strukturierung von Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen. So entstehen belastbare Entscheidungsgrundlagen und rechtssichere Antworten auf Auskunftsverlangen von Beschäftigten.
Die WSW-Kanzlei begleitet bei konkreten rechtlichen Umsetzungs- und Auslegungsfragen anwaltlich, insbesondere bei Eingruppierung, Überleitung, Besitzstand und Beteiligungsrechten.
Dieses abgestimmte Zusammenspiel unterscheidet die WSW-Gruppe von Einzelanbietern und ermöglicht eine planvolle, rechtssichere Vorbereitung aus einer Hand.
Warum WSW-Campus?
Unsere Referenten sind arbeitsrechtlich hochspezialisierte Rechtsanwälte bzw. Stellenbewerter und verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich:
- AVR Caritas
- Eingruppierung
- Überleitungssysteme
- Mitarbeitervertretungsrecht
- Vergleichssysteme zum TVöD
Neben der Qualifizierung durch den WSW-Campus begleiten wir Einrichtungen auch beratend und anwaltlich bei konkreten Umsetzungsfragen.
Sie profitieren von:
- fundierter juristischer Expertise
- praxisnaher Darstellung
- klarer Systematik
- unmittelbarer Umsetzbarkeit
Unsere Referenten
Für wen sind die Seminare konzipiert?
Die Webseminare richteten sich an:
- Personalabteilungen von Caritas-Trägern
- HR-Leitungen
- Geschäftsführungen
- Einrichtungsleitungen
- Verantwortliche für Stellenbewertung und Eingruppierung
- Mitarbeitende mit Verantwortung im kirchlichen Arbeitsrecht
FAQs – häufig gestellte Fragen
Mit Wirkung zum 01.01.2027.
Das Webseminar richtet sich an:
- Personalabteilungen von Caritas-Trägern
- HR-Leitungen
- Geschäftsführungen
- Einrichtungsleitungen
- Verantwortliche für Stellenbewertung und Eingruppierung
- Mitarbeitende mit Verantwortung im kirchlichen Arbeitsrecht
Vorkenntnisse im AVR-System sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Nicht zwingend. Die Überleitung folgt bestimmten tariflichen Mechanismen. Ob eine Neubewertung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und deren Ausgestaltung ab.
Für strategische Orientierung ja. Für operative Umsetzung empfehlen wir ergänzend die Seminare zu Stellenbeschreibung und Stellenbewertung.
Ja. Gerade kleinere Einrichtungen profitieren von frühzeitiger Strukturierung, da interne Spezialisierung oft begrenzt ist.
Ja. Alle Teilnehmer erhalten begleitende Seminarunterlagen.
Sie möchten ein individuelles Seminar online oder in Präsenz durchführen?
Dann senden Sie uns gerne Ihre Anfrage