
"Personalvertretungsrecht
in der arbeitgeberPraxis"
Eine effektive Personalarbeit und Geschäftssführung erfordert fundierte Kenntnisse im Personalvertretungsrecht auf dem aktuellen Stand des Gesetzes und der Rechtsprechung. Schließlich sind Personalräte in der Regel gut geschult. In diesem Seminar erhalten Sie aus Sicht des Arbeitgebers einen systematischen Überblick über die Rechte des Personalrats - und dessen Grenzen.
Das Besondere an diesem Seminar ist, dass in praxisnaher Weise die rechtlichen Grundlagen zum erfolgreichen Umgang mit dem Personalrat vermittelt werden. So können Sie Ihre Interessen in Verhandlungen mit dem Gremium wirkungsvoll einsetzen und zu sachgerechten Ergebnissen kommen.
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Inhouse-Seminar
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2-tägig
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Fach- und Führungskräfte
Das Programm im Überblick:
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Die richtige Personalratsstruktur
Wer ist für wen zuständig? Der örtliche Personalrat oder der Gesamtpersonalrat?
Erweiterung des Beschäftigtenbegriffs im Rahmen der LPVG-Reform.
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Rechte, Pflichten und Kosten des Personalrats
Erweiterung der Anzahl der Gremienmitglieder, Ausweitung der
Freistellungsansprüche, Zusammenhang zwischen Aufgabenausdehnung und
Arbeitsbefreiungspflicht, Abmeldepflicht, Sprechstunden, Freistellung, Sach- und
Personalausstattung, besondere Schutzrechte, Ausschluss eines Personalrats-
mitglieds aus dem Personalrat.
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Schulungsanspruch definieren und eingrenzen
Weitergehender Schulungsanspruch durch LPVG-Änderung, geänderter
Freizeitausgleichsanspruch bei Schulung von Teilzeitkräften,
Gewährungspflicht von Grund- und Aufbauschulung, Verfahren der Beantragung.
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Neue Organisationsmöglichkeiten des Personalrats
Neue Optionsmöglichkeiten bei Beschlussfassungen, Pflicht zur effektiveren
Geschäftsführung, reformbedingte Arbeitsgemeinschaften, der neue
Wirtschaftsausschuss und seine Aufgaben, Informationspflichten.
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Mitbestimmung in allgemeinen personellen Angelegenheiten
Personalplanung, Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, jeweils unter
Beachtung des AGG.
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Beteiligungsrechte bei konkreten personellen Einzelmaßnahmen,
neue Mitbestimmungstatbestände und Althergebrachtes wie Einstellung, Eingruppierung und Versetzung,
Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers und die Möglichkeit der Verkürzung oder
Verlängerung von Beteiligungsfristen.
Umgang mit Zustimmungsverweigerungen des Personalrats und Eilmaßnahmen.
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers.
Nebenabreden, Änderung der Tätigkeit über zwei Monate, Abschluss von
Aufhebungsverträgen u.a.
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Soziale Mitbestimmung
Mitbestimmungs-/Initiativrechte und Möglichkeiten zum Abschluss von
Dienstvereinbarungen: Ordnung und Verhalten in der Dienststelle(z. B. Alkohol-
oder Rauchverbote), Arbeitszeit und Pausen, Überstunden, Mehrarbeit, Urlaub,
Krankengespräche, betriebliches Eingliederungsmanagement, Verhaltens- und
Leistungskontrolle, Hard- und Software, Telefonanlagen, Zeiterfassung,
Lohngestaltung, Lohnlisten, Leistungsprämien,
Team-/Gruppenarbeit etc.
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Beteiligung des Personalrats vor Kündigungen
Das neue Mitbestimmungsrecht bei ordentlichen Kündigungen, Konsequenzen bei
der Vorbereitung von Kündigungen, Unterrichtungspflichten,
Reaktionsmöglichkeitendes Personalrats und Folgen eines Widerspruchs.
Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen.
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Beteiligung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
Unterrichtungs- und Beratungsrechte, Hinzuziehung von Sachverständigen.
Mitbestimmung beim Abschluss von Sozialplänen.
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Das Verfahren in Streitfällen
Unterscheidung zwischen eingeschränkter und uneingeschränkter Mitbestimmung.