Schwerbehindertenrecht mit den Besonderheiten für öffentliche Arbeitgeber
In diesem WSW-Web-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Verpflichtungen des – insbesondere des öffentlichen – Arbeitgebers aus dem Sozialgesetzbuch IX. Insbesondere bei der Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen hat der Arbeitgeber die Regelungen des SGB IX besonders sorgfältig zu beachten, wobei die Pflichten für den öffentlichen Arbeitgeber durch die Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch noch weiter gehen. Dementsprechend umfangreich ist die Rechtsprechung zu diesem Thema, die einen Schwerpunkt des WSW-Web-Seminars ausmacht. Hinzu kommen europarechtliche Regelungen und auch die Konvention der UN zu den Rechten behinderter Menschen.
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