Kündigung ordentlich unkündbarer Beschäftigte nach § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L

Kann Mitarbeitern, die ordentlich unkündbar nach § 34 Abs. 2 TVöD / TV-L sind, überhaupt gekündigt werden? Wann sind bei ihnen Pflichtverletzungen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten kündigungsrelevant? Diese wichtigen Praxisfragen beantworten wir anhand einschlägiger Rechtsprechungsfälle.

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