Jahressonderzahlung und Tauschtage
Freizeit gegen Geld: Die „Tauschtage“ im TVöD
„…und jährlich grüßt die Jahressonderzahlung…“ –
ab diesem Jahr grüßen auch die „Tauschtage“
Seit diesem Jahr können Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Erstmals gilt das Wahlrecht für die im November 2026 fällige Jahressonderzahlung.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen wissen, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, wie der Umwandlungsbetrag korrekt ermittelt wird und wie sich die Tauschtage auf die Novemberabrechnung auswirken. Was auf den ersten Blick wie ein einfaches Wahlrecht wirkt, steckt im Detail voller Fallstricke – etwa wenn zwischen Umwandlung und Inanspruchnahme eine Tariferhöhung oder Höhergruppierung liegt oder wenn freie Tage am Jahresende zu verfallen drohen.
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