Beschäftigungszeit 

Während in der Privatwirtschaft die Betriebszugehörigkeit in der Regel beschränkt ist auf die Zeit im Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber, sehen die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst für einige Ansprüche zusätzlich die Anrechnung von Vorzeiten bei bestimmten anderen Arbeitgebern vor. Die Referentin vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Regelungen des TVöD/TV-L zur Berechnung der Beschäftigungszeit. Die Vorschriften sowie Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.

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