Aktivrente – Mit 66 Jahren, da macht das Arbeiten steuerlich Spaß

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.

Ab dem 1.1.2026 werden somit zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersrente erreicht haben, von den steuerlichen Anreizen für eine Weiterbeschäftigung oder die Aufnahme einer neuen Beschäftigung profitieren. Wir stellen Ihnen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit und die Auswirkungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vor und geben Hinweise zur arbeitsrechtlichen Gestaltung.

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