Besondere Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijobber) führen bei Fehlern bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung zu erheblichen Beitragsnachforderungen. Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis 2.000 EUR bestehen darüber hinaus besondere beitragsrechtliche Regelungen. In den beiden WSW-Web-Seminaren erfahren Sie, wie Sie derartige Beschäftigungssachverhalte in der Abrechnung sicher und korrekt lösen.

Seminarinhalte Midjob Teil 2 (voraussichtlich):

  • Betroffene Personen für die besondere Beitragsberechnung im Übergangsbereich
  • Beitragsberechnungsgrundlage
  • Beitragsverteilung
  • Auswirkungen im DEÜV-Meldeverfahren 

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