Betriebsprüfung der DRV bei den Arbeitgebern: Alle 4 Jahre wieder kündigt sich die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung an. Sie hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber zu prüfen und gegebenenfalls Beitragsnachforderungen zu veranlassen. Das WSW-Web-Seminar zeigt Dauerbrenner und aktuelle Brennpunkte auf, die Thema der Betriebsprüfung sein und zu empfindlichen Nachforderungen führen können. Ziel ist es erst gar keine Brände entstehen zu lassen. Brennt es schon, gilt es schnell und möglichst schadensmindernd zu löschen. – Gesetzes- und sonstige Regelungs-Änderungen – Prüfung Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit – Falle Phantomlohn – Selbstständige freie Mitarbeitende, Honorarkräfte, Dienstverträge – Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Einwände und Strategien bei der Abwehr belastender Prüfungsbescheide |
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